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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13 ZVW   

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https://dejure.org/2013,45249
LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13 ZVW (https://dejure.org/2013,45249)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2013 - L 1 RS 6/13 ZVW (https://dejure.org/2013,45249)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - L 1 RS 6/13 ZVW (https://dejure.org/2013,45249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Erfüllung der sachlichen und betrieblichen Voraussetzungen; Nachweis des Schwerpunkts der Tätigkeiten von Ingenieuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung von Zeiten der Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Erfüllung der sachlichen und betrieblichen Voraussetzungen; Nachweis des Schwerpunkts der Tätigkeiten von Ingenieuren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13
    Hierfür ist es erforderlich, dass ingenieurtechnische Arbeiten entsprechend dem verliehenen Ingenieurtitel ausgeführt wurden, also im Wesentlichen Aufgaben verrichtet wurden, die zum Fachbereich des verliehenen Ingenieurtitels gehörten (Urteile des BSG vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).

    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, z. B. im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 2/07 R - und vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13
    Hierfür ist es erforderlich, dass ingenieurtechnische Arbeiten entsprechend dem verliehenen Ingenieurtitel ausgeführt wurden, also im Wesentlichen Aufgaben verrichtet wurden, die zum Fachbereich des verliehenen Ingenieurtitels gehörten (Urteile des BSG vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den Betrieb abzustellen, mit dem am 30. Juni 1990 ein Beschäftigungsverhältnis bestand (Urteile des BSG vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - juris).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 11).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den Betrieb abzustellen, mit dem am 30. Juni 1990 ein Beschäftigungsverhältnis bestand (Urteile des BSG vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 6/13
    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, z. B. im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 2/07 R - und vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).
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